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Was Werbekunden jetzt wissen müssen
KI ist längst in der Audioproduktion angekommen. Generative KI kann Stimmen erzeugen, bestehende Aufnahmen bearbeiten oder sogar die Stimme einer realen Person täuschend echt nachbilden. Damit ergeben sich für Werbetreibende neue kreative Möglichkeiten, aber auch neue Anforderungen an die Transparenz.
Seit dem 2. August 2026 gelten nach der EU-KI-Verordnung (AI Act) neue Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte. Das betrifft auch Radiowerbung, Podcast-Werbung und digitale Audiowerbung.
Nicht jeder Einsatz von KI in einem Radiospot muss automatisch gekennzeichnet werden. Entscheidend ist vor allem, ob ein sogenannter Deepfake vorliegt und beim Publikum der falsche Eindruck entstehen kann, eine Aufnahme sei authentisch oder eine bestimmte reale Person würde tatsächlich sprechen.
Was bedeutet das konkret für die Produktion und Ausstrahlung von KI-generierten Radiospots und Audiowerbung? Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier kompakt.
KI-Kennzeichnung in der Audiowerbung Umsetzungshilfe zur Transparenzpflicht nach Art. 50 Abs. 4 und 5 KI-VO
Booklet „KI-Kennzeichnung in der Audiowerbung“ herunterladen