KI-Kennzeichnung in der Audiowerbung

Was Werbekunden jetzt wissen müssen

KI ist längst in der Audioproduktion angekommen. Generative KI kann Stimmen erzeugen, bestehende Aufnahmen bearbeiten oder sogar die Stimme einer realen Person täuschend echt nachbilden. Damit ergeben sich für Werbetreibende neue kreative Möglichkeiten, aber auch neue Anforderungen an die Transparenz.

Seit dem 2. August 2026 gelten nach der EU-KI-Verordnung (AI Act) neue Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte. Das betrifft auch Radiowerbung, Podcast-Werbung und digitale Audiowerbung.

Nicht jeder Einsatz von KI in einem Radiospot muss automatisch gekennzeichnet werden. Entscheidend ist vor allem, ob ein sogenannter Deepfake vorliegt und beim Publikum der falsche Eindruck entstehen kann, eine Aufnahme sei authentisch oder eine bestimmte reale Person würde tatsächlich sprechen.

Was bedeutet das konkret für die Produktion und Ausstrahlung von KI-generierten Radiospots und Audiowerbung? Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier kompakt.

Wann muss KI in Audiowerbung gekennzeichnet werden?

Muss eine generische KI-Stimme gekennzeichnet werden?

Müssen KI-Stimmklone gekennzeichnet werden?

Muss technische KI-Nachbearbeitung gekennzeichnet werden?

Wie muss ein KI-Radiospot gekennzeichnet werden?

Wer ist für die KI-Kennzeichnung verantwortlich?

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für KI-Spots, die außerhalb der EU produziert wurden?

Müssen ältere KI-Radiospots nachträglich gekennzeichnet werden?

Mehr zur KI-Kennzeichnung in der Audiowerbung

Mehr Informationen gibt es hier in diesem Dokument

KI-Kennzeichnung in der Audiowerbung Umsetzungshilfe zur Transparenzpflicht nach Art. 50 Abs. 4 und 5 KI-VO

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